Wichtige Informationen 

Die ausgewählte Sprache (Deutsch) ist für die Durchführung des gesamten Schlichtungsverfahrens verbindlich.

Der Schlichter ist nur dann zuständig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind :

  • es liegt ein Verbrauchervertragsstreit in Bezug auf elektronische Kommunikationsdienstleistungen, Strom und/oder Erdgas oder postalische Dienstleistungen vor;

  • der Antragsteller muss im Vorfeld eine schriftliche Beschwerde bei seinem Vertragspartner eingereicht haben. Ist diese Beschwerde nach einer angemessenen Wartezeit ohne Antwort oder ohne zufriedenstellende Antwort geblieben, kann der Schlichter mit einem Antrag befasst werden

  • die Streitigkeit darf zuvor nicht von einer anderen alternativen Streitbeilegungsstelle, einschließlich des ILR, eines in- oder ausländischen Schiedsgerichts oder Gerichts, geprüft worden sein oder derzeit geprüft werden

  • die Streitigkeit darf nicht missbräuchlich, leichtfertig oder schikanös sein;

  • die Bearbeitung der Streitigkeit darf kein ernsthaftes Hindernis für das wirksame Funktionieren des ILR darstellen.

Der Schlichter ist dazu verpflichtet, einen Schlichtungsantrag abzulehnen, wenn eine einzige der oben erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Die Ablehnungsgründe werden schriftlich bekanntgegeben.